Neuhaus Sasse Ingendoh Architekten





Sanierung und Umbau Wohngebäude zum Sozialgebäude, Großensee

Wasserwerk
Baujahr Bestand um 1900
Planungsbeginn Juli 2018
Machbarkeitsstudie
Leistungsphasen LPH 1-2
BGF 250 m2

 

 

 

Aufgabe und Bestand
Das zu untersuchende Doppelhaus wurde um die Jahrhundertwende errichtet und diente ursprünglich als Wohnhaus für die Betriebsleiter des Wasserwerks. In den vergangenen 10 Jahren stand es leer. Eine Nutzungsänderung zum Sozialgebäude für 6 bis 8 Personen mit Küche, Pausenräumen, Umkleiden und Sanitärbereich soll, soweit wirtschaft¬lich vertretbar, durch Umbau und Sanierung des Gebäudes ermöglicht werden.
Das Gebäude liegt mit leichter Hanglage freistehend mittig gegenüber dem Hauptgebäude des Wasserwerks und wird vom gemeinsamen Hof aus über je einen Fußweg erschlossen. Konstruktiv wurde das teilunter¬kellerte Gebäude in massiver Mau-erwerksbauweise mit Holzbalkendecken und Kehlbalkendach konzipiert. Das Erdgeschoss liegt als Hochparterre ca. 1 m oberhalb des Erdreichs. Der Grundriss ist streng symmetrisch organisiert, die mittlere Trennwand zwischen den beiden Wohneinheiten bildet die Spiegelachse des Gebäudes. Das Obergeschoss erreicht man über je eine leicht gewendelte Holztreppe aus der Bauzeit, den Spitzbo¬den über je eine Luke mit Einschubtreppe.
Von außen stellt sich das Gebäude dreiteilig mit einem Mittelteil und zwei Seitenflügeln dar. Die rote Backsteinfassade ver-springt im Sockelbereich und enthält Friese als horizontale Gliederung. Die Sparren- und Pfettenen¬den unter dem Dachüber-stand sind ebenfalls als Zierelemente gestaltet. Das ungedämmte Dach ist mittlerweile mit dunklen (Industrie-) Ziegeln eingedeckt. Die originalen zweiflügeligen Sprossenfenster wurden gegen einflügelige unbeschichtete Tropenholzfenster mit Oberlicht getauscht.

 

 

 

 

Umbau
BGF ca. 260 m², NRF ca. 200 m²
Raumprogramm Erdgeschoss (8 Pers.): 1 Garderobe, 2 Abstellräume, 1 Küche, 1-2 Pausenbereiche, Technikraum im Anbau
Raumprogramm Obergeschoss (je 4 Damen u. Herren): 2 Umkleiden, 2 Dusch- bzw. Waschräume, 2 WC-Bereiche, 1 Putzmittelraum
Spitzboden: ungenutzt, Keller: verfüllt
Um der gewünschten Nutzung gerecht werden zu können muss der relativ kleinteilige Wohngrundriss neu organisiert werden. Der größte Eingriff ist hierbei die Verbindung der beiden gespiegelten Einheiten, sodass im Erdgeschoss ein zentraler Pausen-raum entstehen kann. Die Symmetrie des Gebäudes bleibt erhalten. Trotz großer Durchbrüche im Erdgeschoss bleibt die ursprüngliche Raumaufteilung ablesbar. Im Obergeschoss entsteht ein innenliegender Flur, der die beiden Treppenräume miteinander verbindet. Die bestehenden Holztreppen sollen erhalten bleiben, müssen aber voraussichtlich im Bereich der Geländer (h >1 m) ertüchtigt werden.
Als energetische Maßnahmen werden neue altbaugerechte zweiflügeli¬ge Holzfenster, neue altbaugerechte Holz-Außentüren sowie die Däm¬mung des Spitzbodens, Zwischensparrendämmung des Knicks und die Dämmung der Decke zwischen Keller und Erdgeschoss eingeplant. Die Dachkonstruktion befindet sich in einem augenscheinlich guten Zustand und kann voraussichtlich erhalten bleiben. Auf Wunsch des Bauherrn soll der Keller verfüllt werden und in Zukunft nicht mehr zugänglich sein. Das Gebäude erhält eine neue Sockelabdichtung und eine horizontale Abdichtung des verfüllten Kellers. Bestehende Dachfenster werden durch neue ersetzt und auf der rückwärtigen Dachfläche neu positioniert. Die Dacheindeckung sollte erneuert werden.
Alle Räume erhalten neue Unterdecken, die Wände werden glatt gespachtelt/ verputzt und gem. Farbkonzept farbig gestrichen. Im Obergeschoss wird bereichsweise gefliest und neuer Bodenbelag (R10) verlegt. Hierdurch wird sich ein kleiner Höhenversprung (< 2cm) im Fußbodenbereich ergeben. Das Erdgeschoss erhält eine neue Dielung, die in allen Räumen sichtbar belassen werden soll. Die Eingänge erhalten neue Geländer und neue Vordächer als filigrane, beschichtete Stahlkonstruktion, der angebaute Schuppen neue Außentüren und ein neues Dach. Zukünftige vollständig erneuerte Hautechnik wird im rückwärtig angebauten Schuppen untergebracht. Baurechtlich wird das freistehende Gebäude in die Gebäudeklasse 1, Höhe bis 7 m, mit einer Nutzungseinheit < 400 qm und mit Aufenthalts¬räumen im Erdgeschoss eingeordnet. Die Treppen müssen auf Grund der Nutzungsänderung hinsichtlich des Bau- und Arbeitsstättenrechts geprüft werden (Laufbreite 1,0 m, Gelän¬derhöhe 1,0 m, Wendelung, Steigungsverhältnis, Treppenabsatz). Eine Untersuchung möglicher Schadstoffe, eine Vorstatik sowie die Konzipierung der neuen Haustechnik werden in einem nächsten Schritt empfohlen und sind nicht Bestandteil des vorliegenden Vorentwurfs.